Wie arbeitet ein Datenschutzberater professionell?

Wie arbeitet ein Datenschutzberater professionell?

Inhaltsangabe

Ein professionell arbeitender Datenschutzberater verbindet juristische und technische Kompetenz, um Unternehmen bei der Umsetzung der DSGVO zu unterstützen. In der Praxis bietet eine solche professionelle Datenschutzberatung klare Prozesse: Risikoanalysen, Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM) sowie die Erstellung von Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten.

Die Zielgruppen reichen von kleinen und mittleren Unternehmen über öffentliche Stellen und Kliniken bis zu IT-Dienstleistern sowie Personal- und Marketingabteilungen. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann dabei projektbasiert arbeiten, regelmäßige Audits durchführen oder dauerhaft die Funktion gemäß Art. 37–39 DSGVO übernehmen.

Kernaufgaben sind die Beratung zur Datenverarbeitung, Unterstützung bei Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und Betroffenenrechten sowie Mitarbeiterschulungen. Nachweisbare Ergebnisse wie dokumentierte Verarbeitungsverzeichnisse, umgesetzte TOM, abgeschlossene AV-Verträge und protokollierte Datenschutz-Folgenabschätzungen sind zentral für die Glaubwürdigkeit.

Die Rolle hat hohe praktische Relevanz: Sie schützt vor Bußgeldern, sichert die Reputation und macht Datenschutz zu einem Wettbewerbsvorteil. Unternehmen profitieren von DSGVO Beratung, weil sie damit rechtliche Konformität und bessere Prozesse erreichen.

Für konkrete Lösungskonzepte und technische Umsetzung empfiehlt sich der Blick auf bewährte Anbieter und Fachbeiträge, etwa die praxisorientierte Zusammenstellung auf Datenschutzspezialist – datensichere IT-Infrastrukturen, die Umsetzungsideen und Auditansätze liefert.

Wie arbeitet ein Datenschutzberater professionell?

Ein Datenschutzberater beginnt mit einer klaren Projektstruktur. Er legt Ziele, Umfang und Verantwortlichkeiten schriftlich fest, damit alle Beteiligten denselben Plan verfolgen. Diese Auftragsklärung schafft Transparenz und bildet die Basis für die weitere Arbeit.

Auftragsklärung und Zieldefinition

In der Auftragsklärung dokumentiert der Berater Zeitpunkt, Dauer und beteiligte Abteilungen. Er bewertet die Sensitivität der Daten, etwa Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO, und legt fest, ob die Leistung Beratung, Audit oder externer Datenschutzbeauftragter umfasst.

Die Zieldefinition Datenschutzprojekt umfasst Meilensteine, Reporting und Kommunikationswege. Festgelegte Erfolgskriterien sind rechtskonforme Prozesse, geschulte Mitarbeiter und nachweisbare Dokumentation für Behörden.

Bestandsaufnahme und Datenschutz-Audit

Die Bestandsaufnahme erfasst alle Verarbeitungstätigkeiten: Erhebung, Speicherung, Übertragung und Löschung. Checklisten, Interviews mit Fachbereichen und technische Scans sichern Vollständigkeit.

Im Rahmen des Datenschutz-Audit prüft der Berater vorhandene Dokumente wie Verzeichnisse, Einwilligungen und AV‑Verträge. Technische Tests umfassen Konfigurationschecks, Zugriffskontrollen und Prüfungen von Cloud-Diensten wie Microsoft 365 oder AWS.

Der Auditbericht listet Befunde, Schwachstellen und konkrete Handlungsempfehlungen auf. Er dient als Arbeitsgrundlage für Maßnahmen und Nachweise gegenüber Aufsichtsbehörden.

Risikobewertung und Priorisierung

Bei der Risikobewertung DSGVO bewertet der Berater Eintrittswahrscheinlichkeit und mögliche Schäden, darunter Reputationsverlust und Bußgeldrisiken. Die Einschätzung berücksichtigt Anzahl betroffener Personen.

Für risikoreiche Verarbeitungen setzt er Verfahren wie die Datenschutz-Folgenabschätzung ein. Maßnahmen werden nach Risiko, Aufwand und rechtlicher Dringlichkeit priorisiert.

Der resultierende Maßnahmenplan enthält Zeitpläne und Verantwortlichkeiten. Branchenanforderungen des Gesundheitswesens und Finanzsektors sowie Vorgaben der Landesdatenschutzbehörden fließen in die Priorisierung ein.

Konkrete Leistungen und Prozesse eines Datenschutzberaters

Ein Datenschutzberater begleitet Unternehmen praxisnah bei der Umsetzung der DSGVO. Er bündelt Wissen zu Datenschutzprozessen, zeigt Prioritäten auf und liefert dokumentierte Arbeitspakete für Management und IT.

Erstellung und Pflege von Verarbeitungsverzeichnissen

Der Berater hilft, ein Verarbeitungsverzeichnis erstellen zu lassen, das alle Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO abbildet. Dazu gehören Zweck, Kategorien betroffener Personen, Datenarten, Empfänger, Rechtsgrundlagen und Speicherdauer.

Er nutzt Vorlagen und Tools zur Versionskontrolle und sorgt für regelmäßige Aktualisierungen bei Prozessänderungen. Das Verzeichnis dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und der Geschäftsführung.

Entwicklung und Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen

Die Analyse führt zu konkreten technischen organisatorischen Maßnahmen, die Risiken mindern. Technische Maßnahmen umfassen Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Zugangskontrollen, Backups sowie Logging und Monitoring.

Organisatorische Maßnahmen adressieren Rollen, Berechtigungskonzepte, Richtlinien für Remote-Arbeit, Incident-Response-Pläne und Löschkonzepte. Praxisbeispiele sind S/MIME für E-Mails, Multifaktor-Authentifizierung und DLP-Regeln.

Beratung bei Auftragsverarbeitung und Verträgen

Beim Umgang mit Dienstleistern prüft und erstellt der Berater AV-Verträge nach Art. 28 DSGVO. Er bewertet Drittstaatentransfers und empfiehlt Standardvertragsklauseln, Angemessenheitsentscheidungen und ergänzende Schutzmaßnahmen.

Bei Verhandlungen mit Cloud-Providern wie Microsoft oder Google unterstützt er mit Auditkonzepten und Kontrollmechanismen, damit Complianceanforderungen praktisch umsetzbar sind. Ergänzende Hinweise finden sich in weiterführenden Praxistipps von Vivoblick.

Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA)

Für Projekte mit hohem Risiko führt der Berater eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch. Der Prozess beschreibt die Verarbeitung, prüft Necessity und Proportionalität und identifiziert Risiken für Betroffene.

Er formuliert Maßnahmen zur Risikominimierung, dokumentiert Ergebnisse und bereitet die Konsultation der Aufsichtsbehörde vor. Fertige DPIA-Reports unterstützen das interne Risikomanagement und entsprechen Anforderungen aus DPIA Deutschland.

Qualifikationen, Arbeitsweise und Methoden

Ein professioneller Datenschutzberater verbindet rechtliches Fachwissen mit technischem Verständnis und praktischen Methoden. Die Aufgabe besteht darin, juristische Anforderungen in umsetzbare Maßnahmen zu übersetzen und diese nachvollziehbar zu dokumentieren.

Fachliche Qualifikationen und Zertifizierungen

Relevante Datenschutzqualifikationen umfassen fundierte Kenntnisse im Datenschutzrecht, etwa DSGVO und BDSG, sowie im IT-Recht und in aktueller Rechtsprechung wie dem Schrems-II-Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Technische Kompetenzen in IT-Sicherheit, Cloud-Architekturen, Verschlüsselung und Identity & Access Management runden das Profil ab.

Als Qualitätsmerkmal gelten formelle Abschlüsse und Zertifikate wie CIPP/E, TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte oder ISO/IEC 27001 Lead Auditor. Fortbildungen bei der IHK oder spezialisierten Anbietern halten Experten auf dem neuesten Stand. Eine DSB Zertifizierung schafft Vertrauen gegenüber Geschäftsführung und Aufsichtsbehörden.

Projektmanagement und Dokumentation

Projektmanagement Datenschutz folgt klaren Meilensteinen. Für rechtssichere Deliverables eignet sich ein Wasserfall-Ansatz. Für Implementierungsschritte sind agile Methoden praxisgerecht. Risiko- und Stakeholder-Management sichern den Projektfortschritt.

Sorgfältige Dokumentation aller Maßnahmen, Entscheidungen und Kommunikationsprotokolle dient als Nachweis gegenüber der Geschäftsführung und Behörden. Compliance- und Ticketing-Tools unterstützen die Nachverfolgung offener Maßnahmen. Regelmäßige Statusberichte und KPIs messen den Fortschritt und die Wirkung der Maßnahmen.

Kommunikation mit Management, IT und Mitarbeitern

Gute interne Kommunikation DSGVO bedeutet, juristische Anforderungen klar und verständlich zu vermitteln. Die Beratung übersetzt Rechtstext in konkrete Handlungsempfehlungen für Geschäftsführung und Fachabteilungen.

Die Zusammenarbeit mit der IT koordiniert technische Umsetzungen, Change-Management und Rollouts von Sicherheitsmaßnahmen. Schulungen, E-Learnings und Workshops erhöhen die Awareness der Mitarbeitenden zu Betroffenenrechten und Phishing-Schutz.

Eskalationswege bei Datenschutzvorfällen sind festgelegt. Regelmäßige Berichte an das Management zeigen den Compliance-Status und verbleibende Risiken auf.

Praxisbeispiele, Erfolgskriterien und Kosten

Drei kompakte Datenschutzpraxisbeispiele zeigen greifbare Ergebnisse. Bei einem mittelständischen Betrieb führte die Beratung zur Einführung eines vollständigen Verarbeitungsverzeichnisses, zu Mitarbeiterschulungen und zum Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen mit dem externen Lohnabrechner. Das Ergebnis war eine deutliche Reduktion von Bußgeld- und Haftungsrisiken sowie schnellere Bearbeitung von Betroffenenanfragen.

Im Gesundheitswesen begleitete die Datenschutzberatung die Einführung eines telemedizinischen Systems durch eine Datenschutz-Folgenabschätzung, Pseudonymisierung und striktes Zugriffsmanagement. Dadurch entstand ein datenschutzkonformes System und eine konstruktive Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde. Bei einem IT-Provider konzentrierte sich die Prüfung auf Cloud-Konfigurationen, Anpassung von Standardvertragsklauseln und zusätzliche technische Maßnahmen für Drittstaatentransfers. Das lieferte Nachweisbarkeit gegenüber Kunden und minimierte Risiken.

Die wichtigsten Erfolgskriterien Datenschutzberatung sind sowohl messbar als auch qualitativ. Zu den messbaren Indikatoren zählen ein vollständiges, aktuelles Verarbeitungsverzeichnis, Anzahl und Schwere offener Risiken, Bearbeitungszeit für Betroffenenanfragen sowie erfolgreiche Audits und geringe Vorfallhäufigkeit. Qualitative Kriterien umfassen die Akzeptanz durch Mitarbeiter, Integration von Privacy by Design in Geschäftsprozesse und schnelle interne Reaktionsfähigkeit. Externe Validierung, etwa positive Prüfungen durch die Aufsichtsbehörde oder Zertifizierungen wie ISO 27701, stärkt die Glaubwürdigkeit.

Bei den Kosten Datenschutzberater gelten verschiedene Preismodelle: Stundensatz, Pauschalprojekte, monatliche Retainer oder projektbasierte Festpreise. Einflussgrößen sind Unternehmensgröße, Anzahl der Verarbeitungstätigkeiten, Branche (das Gesundheitswesen erfordert oft höheren Aufwand), notwendige technische Prüfungen wie PenTests und Häufigkeit der Beratung. Die wirtschaftliche Betrachtung zeigt, dass der Return on Compliance Bußgelder, Reputationsschäden und Folgekosten mindert. Unternehmen sollten DSGVO Projektkosten und Nutzen gegeneinander abwägen und auf nachweisbare Qualifikationen, transparente Leistungsbeschreibungen und Referenzen achten.

FAQ

Wie arbeitet ein Datenschutzberater professionell?

Ein professionell arbeitender Datenschutzberater verbindet juristische und technische Kompetenz, um Unternehmen bei der Einhaltung der DSGVO und nationaler Datenschutzgesetze zu unterstützen. Er führt Risikoanalysen durch, berät zur Datenverarbeitung, implementiert technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) und erstellt Nachweise wie Verarbeitungsverzeichnisse und Datenschutz-Folgenabschätzungen (DPIA). Die Zusammenarbeit kann regelmäßig als Retainer, projektbasiert oder als externer Datenschutzbeauftragter erfolgen. Ziel ist die Vermeidung von Bußgeldern, Schutz der Reputation und Verbesserung datenschutzrechtlicher Prozesse.

Für welche Organisationen ist die Beratung besonders relevant?

Die Beratung richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), öffentliche Stellen, Kliniken, IT-Dienstleister sowie Personal- und Marketingabteilungen in Deutschland. Branchen mit besonderen Anforderungen sind das Gesundheitswesen, der Finanzsektor und Anbieter von Cloud-Services; dort sind oft zusätzliche Maßnahmen wie DPIA oder besondere Prüfungen von Drittstaatentransfers notwendig.

Wie beginnt ein typisches Beratungsprojekt (Auftragsklärung und Zieldefinition)?

Zu Projektbeginn klärt der Berater schriftlich Umfang, Verantwortlichkeiten und Ziele im Angebot oder Projektauftrag. Inhalte sind Zeitrahmen, beteiligte Abteilungen, Sensitivität der Daten (z. B. Gesundheitsdaten) und erwartete Leistungen wie Audit, Beratung oder externe DSB-Funktion. Erfolgskriterien werden definiert, etwa rechtskonforme Prozesse, geschulte Mitarbeiter und dokumentierbare Nachweise für Behörden.

Was umfasst eine Bestandsaufnahme und ein Datenschutz-Audit?

Die Bestandsaufnahme erfasst systematisch alle Verarbeitungstätigkeiten: Erhebung, Speicherung, Übertragung und Löschung. Methoden sind Interviews, Checklisten und technische Scans. Der Auditbericht prüft vorhandene Dokumentationen wie Verarbeitungsverzeichnisse, AV-Verträge und Löschkonzepte und enthält technische Prüfungen (z. B. Konfigurationschecks bei Microsoft 365 oder AWS, Penetrationstests). Ergebnis sind Befunde, Schwachstellen und konkrete Handlungsempfehlungen.

Wie werden Risiken bewertet und priorisiert?

Risiken werden anhand von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß bewertet — etwa Bußgeldrisiko, Reputationsschaden oder Anzahl betroffener Personen. Bei hochriskanten Verarbeitungen kommt die DPIA zum Einsatz. Maßnahmen werden nach Risiko, Aufwand und rechtlicher Dringlichkeit priorisiert und in einem Maßnahmenplan mit Zeitplan und Verantwortlichkeiten dokumentiert.

Welche konkreten Leistungen bietet ein Datenschutzberater an?

Zu den Leistungen zählen die Erstellung und Pflege von Verarbeitungsverzeichnissen (Art. 30 DSGVO), Entwicklung und Umsetzung von TOM (z. B. Verschlüsselung, MFA, DLP), Beratung bei Auftragsverarbeitung und AV-Verträgen (Art. 28 DSGVO), Bewertung von Drittstaatentransfers (SCC, Angemessenheitsbeschlüsse) sowie die Durchführung von DPIA. Außerdem unterstützt er bei Schulungen, Incident-Response und der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden.

Wie wird ein Verarbeitungsverzeichnis erstellt und gepflegt?

Das Verarbeitungsverzeichnis erfasst Zweck, Kategorien betroffener Personen, Datenkategorien, Empfänger, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und TOM. Berater nutzen Vorlagen oder Tools zur Versionskontrolle und aktualisieren das Verzeichnis bei Prozessänderungen. Es dient als Compliance-Nachweis gegenüber Behörden und der Geschäftsführung.

Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen sind typisch?

Technische Maßnahmen umfassen Verschlüsselung (at-rest, in-transit), Pseudonymisierung, Zugangskontrollen, Backups, Logging und sichere Cloud-Konfigurationen. Organisatorische Maßnahmen sind Rollen- und Berechtigungskonzepte, Richtlinien für Remote-Arbeit, Löschkonzepte, Incident-Response-Pläne und regelmäßige Schulungen. Kombinationen wie S/MIME für E-Mail-Verschlüsselung oder Multifaktor-Authentifizierung gehören zu praxisbewährten Maßnahmen.

Wie werden Auftragsverarbeiter und Drittstaatentransfers bewertet?

Der Berater prüft und erstellt AV-Verträge nach Art. 28 DSGVO, bewertet Drittstaatentransfers und empfiehlt passende Rechtsgrundlagen wie Standardvertragsklauseln (SCC) oder die Nutzung von Angemessenheitsbeschlüssen. Bei US-Providern wie Microsoft oder Google werden zusätzliche technische und organisatorische Zusatzmaßnahmen vorgeschlagen und Hinweise zur Schrems-II-Rechtsprechung gegeben.

Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) erforderlich und wie läuft sie ab?

Eine DPIA ist bei Verarbeitungstätigkeiten mit voraussichtlich hohem Risiko für die Rechte und Freiheiten Betroffener erforderlich, etwa bei großflächigen Überwachungsprojekten oder sensiblen Gesundheitsdaten. Ablauf: Beschreibung der Verarbeitung, Prüfung von Necessity und Proportionalität, Risikobewertung, Festlegung von Minderungsmaßnahmen sowie Dokumentation und gegebenenfalls Konsultation der Aufsichtsbehörde.

Welche Qualifikationen und Zertifizierungen sind wichtig?

Wichtige Kenntnisse umfassen Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG), IT-Security-Grundlagen und einschlägige Rechtsprechung wie Schrems II. Zertifizierungen sind etwa CIPP/E, TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter oder ISO/IEC 27001 Lead Auditor. Fortlaufende Weiterbildung, etwa über IHK oder spezialisierte Anbieter, ist entscheidend.

Wie gestaltet sich das Projektmanagement und die Dokumentation?

Berater nutzen bewährte Methoden (Wasserfall für rechtssichere Deliverables, agile Ansätze für Implementierung), setzen Meilensteine, Stakeholder- und Risiko-Management ein und dokumentieren alle Maßnahmen und Entscheidungen. Compliance- und Ticketing-Tools helfen bei Nachverfolgung offener Maßnahmen sowie bei Statusberichten und KPI-Messungen.

Wie kommuniziert der Datenschutzberater mit Management, IT und Mitarbeitern?

Er übersetzt juristische Anforderungen in klare Handlungsempfehlungen für Management und Fachabteilungen. In der IT erfolgt Abstimmung zu technischen Umsetzungen und Change-Management. Für Mitarbeiter bietet er Schulungen und Awareness-Maßnahmen (E-Learning, Workshops zu Phishing-Schutz, Betroffenenrechten) an und etabliert Eskalationswege für Datenschutzvorfälle.

Welche Praxisbeispiele zeigen den Nutzen der Beratung?

Beispiele sind: Einführung eines Verarbeitungsverzeichnisses und Schulungen bei einem KMU mit reduziertem Bußgeldrisiko; DPIA und Pseudonymisierung bei telemedizinischen Systemen im Gesundheitswesen; Anpassung von SCC und Cloud-Konfigurationen bei IT-Providern zur Absicherung von Drittstaatentransfers. Alle Fälle zeigen nachweisbare Verbesserungen in Compliance und Risikoreduzierung.

Woran erkennt man erfolgreiche Datenschutzberatung (Erfolgskriterien)?

Messbare Kriterien sind ein vollständiges, aktuelles Verarbeitungsverzeichnis, Anzahl und Schwere offener Risiken, Bearbeitungszeiten für Betroffenenanfragen und erfolgreiche Audits. Qualitativ zählen Akzeptanz der Maßnahmen, Integration von Privacy by Design und schnelle interne Reaktionsfähigkeit. Externe Validierung durch Aufsichtsbehörden oder Zertifizierungen wie ISO 27701 stärkt die Nachweisbarkeit.

Wie werden Beratungskosten typischerweise berechnet?

Preismodelle reichen von Stundensätzen über Pauschalprojekte bis zu monatlichen Retainern für externe Datenschutzbeauftragte. Kostenfaktoren sind Unternehmensgröße, Anzahl der Verarbeitungstätigkeiten, Branche (z. B. Gesundheitswesen), Umfang technischer Prüfungen wie Penetrationstests und Häufigkeit der Beratung. Die Investition reduziert langfristig Bußgelder und Reputationsschäden.

Welche Nachweise liefert ein Datenschutzberater gegenüber Aufsichtsbehörden und Geschäftsführung?

Typische Nachweise sind dokumentierte Verarbeitungsverzeichnisse, umgesetzte TOM, abgeschlossene AV-Verträge, protokollierte DPIA-Reports, Auditberichte und Schulungsnachweise. Diese Dokumente ermöglichen die Rechenschaft gegenüber Aufsichtsbehörden und bilden die Grundlage für Entscheidungs- und Risikomanagement in der Geschäftsführung.
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