Die Feuerstättenschau ist für viele Eigentümerinnen, Eigentümer und auch Mieter ein Begriff, der erst dann auffällt, wenn der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger einen Termin ankündigt. Dabei geht es nicht um eine einfache Reinigung, sondern um eine umfassende Sichtprüfung der vorhandenen Feuerstätten und Abgasanlagen. Ziel ist, festzustellen, ob Heizungen, Öfen, Schornsteine und Rauchgasführungen sicher betrieben werden können. Außerdem bildet die Feuerstättenschau die Grundlage für den Feuerstättenbescheid, in dem verbindlich steht, welche Arbeiten künftig auszuführen sind.
Was bedeutet Feuerstättenschau?
Bei der Feuerstättenschau prüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Feuerungsanlagen eines Gebäudes. Dazu zählen zum Beispiel Heizkessel, Kaminöfen, Kachelöfen, offene Kamine sowie die dazugehörigen Schornsteine, Abgasleitungen und Rauchgaswege. Es handelt sich also um eine sicherheitsrelevante Kontrolle, nicht nur um einen kurzen Blick in den Heizungskeller.
In Deutschland muss die Feuerstättenschau zweimal innerhalb von sieben Jahren stattfinden. Zusätzlich kann sie erforderlich werden, wenn sich an der Immobilie oder an der Feuerungsanlage Wesentliches ändert. Das kann etwa der Einbau eines neuen Ofens, ein neuer Schornstein oder eine bauliche Änderung sein, die Einfluss auf Abgasführung, Brandschutz oder Verbrennungsluft haben kann.
Das Ergebnis dieser Prüfung wird im Feuerstättenbescheid festgehalten. Dieses Dokument ist für Eigentümer besonders wichtig, weil es die vorhandenen Feuerstätten und Abgasanlagen beschreibt und vorgibt, welche Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten in welchen Fristen durchgeführt werden müssen.
Welche Anlagen werden bei der Feuerstättenschau überprüft?
Die Feuerstättenschau umfasst alle Anlagen, bei denen Feuer, Wärme und Abgase eine Rolle spielen. Der Schwerpunkt liegt darauf, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen. Dazu gehören Brandrisiken, Abgasprobleme, unzureichende Verbrennungsluft oder bauliche Mängel an Schornstein und Abgasführung.
Feuerstätten im Gebäude
Als Feuerstätten gelten Anlagen, in denen Brennstoffe verbrannt werden. Der Schornsteinfeger schaut sich an, welche Geräte vorhanden sind, wo sie stehen und ob sie erkennbar sicher betrieben werden können. Dazu können gehören:
- Gas- und Ölheizkessel im Heizraum oder Keller
- Kaminöfen, Kachelöfen und Schwedenöfen in Wohnräumen
- offene Kamine und andere Einzelfeuerstätten
- Feuerstätten für feste Brennstoffe wie Holz, Pellets oder Kohle
Geprüft wird unter anderem, ob die Feuerstätte äußerlich in ordnungsgemäßem Zustand ist. Sichtbare Beschädigungen, ungewöhnliche Anschlüsse, fehlende Abstände oder nachträgliche Veränderungen können Hinweise auf ein Risiko sein. Auch die Frage, ob eine Feuerstätte überhaupt noch betrieben wird, kann eine Rolle spielen.
Schornsteine, Abgasleitungen und Rauchgaswege
Ein zentraler Teil der Feuerstättenschau betrifft den Weg, den Rauchgase aus dem Gebäude nehmen. Abgase müssen sicher ins Freie gelangen. Deshalb werden Schornsteine, Verbindungsstücke, Abgasrohre und andere Rauchgasführungen kontrolliert.
Der Schornsteinfeger achtet dabei auf den sichtbaren Zustand der Bauteile. Relevant sind zum Beispiel Risse, Undichtigkeiten, Korrosionsspuren, Ablagerungen oder unzulässige Veränderungen. Auch die Zugänglichkeit ist wichtig: Reinigungs- und Prüföffnungen müssen erreichbar sein, damit spätere Kehr- und Überprüfungsarbeiten fachgerecht durchgeführt werden können.
Bei Abgasanlagen geht es nicht nur um Brandschutz, sondern auch um Gesundheitsschutz. Wenn Abgase nicht richtig abgeführt werden, können gefährliche Situationen entstehen. Darum wird kontrolliert, ob die Abgasführung grundsätzlich zur jeweiligen Feuerstätte passt und ob erkennbare Mängel bestehen.
Verbrennungsluft, Aufstellräume und Brandschutz
Eine Feuerstätte benötigt ausreichend Verbrennungsluft. Fehlt diese, kann die Verbrennung unsauber ablaufen. Bei der Feuerstättenschau wird deshalb auch der Aufstellraum betrachtet. Das betrifft besonders dichte Gebäude, modernisierte Fenster oder Räume, in denen gleichzeitig Lüftungsanlagen, Dunstabzugshauben oder andere lufttechnische Einrichtungen vorhanden sind.
Außerdem achtet der Schornsteinfeger auf brandschutzrelevante Punkte. Dazu gehören ausreichende Abstände zu brennbaren Materialien, der Zustand von Wand- und Deckendurchführungen sowie die sichere Aufstellung von Öfen. Gerade bei Holzöfen ist wichtig, dass in der Nähe keine leicht entzündlichen Materialien lagern und dass Bodenplatten oder Schutzmaßnahmen vorhanden sind, soweit sie erforderlich sind.
Wie läuft eine Feuerstättenschau ab?
Der genaue Ablauf hängt vom Gebäude und von den vorhandenen Anlagen ab. In einem Einfamilienhaus mit einer Heizungsanlage und einem Kaminofen ist die Prüfung überschaubarer als in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohnungen, unterschiedlichen Feuerstätten und mehreren Abgaswegen. Grundsätzlich folgt die Kontrolle aber einem klaren Muster.
Termin, Zugang und erste Bestandsaufnahme
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger kündigt die Feuerstättenschau in der Regel an. Für die Prüfung müssen die relevanten Bereiche zugänglich sein. Dazu zählen Heizräume, Kellerräume, Dachböden, Wohnungen mit Einzelöfen sowie Stellen, an denen Schornsteine oder Abgasleitungen kontrolliert werden können.
Bei der Bestandsaufnahme wird festgestellt, welche Feuerstätten vorhanden sind. Der Schornsteinfeger gleicht die tatsächliche Situation mit den bekannten Daten ab. Dabei können Änderungen auffallen, etwa ein neu installierter Ofen, ein stillgelegtes Gerät oder ein veränderter Abgasanschluss.
Für Eigentümer ist es sinnvoll, wichtige Unterlagen geordnet aufzubewahren. Dazu zählen frühere Feuerstättenbescheide, Nachweise über durchgeführte Kehr- und Messarbeiten sowie Dokumente zu neuen oder geänderten Anlagen. Diese Unterlagen ersetzen die Prüfung nicht, helfen aber, den Überblick zu behalten.
Sichtprüfung und Bewertung der Sicherheit
Die Feuerstättenschau ist vor allem eine Sichtprüfung. Der Schornsteinfeger bewertet, ob die Anlagen erkennbar sicher und ordnungsgemäß betrieben werden können. Dabei wird nicht jede technische Einzelheit so geprüft wie bei einer Wartung durch den Heizungsfachbetrieb. Es geht vielmehr um die öffentlich-rechtliche Kontrolle der Feuerungs- und Abgasanlagen.
Typische Prüfpunkte sind:
- Zustand und Lage der Feuerstätten
- Anschlüsse an Schornstein oder Abgasleitung
- sichtbare Schäden an Rauchrohren und Abgaswegen
- ausreichende Zugänglichkeit von Prüf- und Reinigungsöffnungen
- Hinweise auf bauliche Veränderungen oder neue Anlagen
- mögliche Brandschutzmängel im Umfeld der Feuerstätte
- Versorgung mit Verbrennungsluft und sichere Abgasabführung
Werden Auffälligkeiten festgestellt, können daraus weitere Anforderungen entstehen. Diese werden nicht willkürlich festgelegt, sondern ergeben sich aus den festgestellten Anlagen, den geltenden Pflichten und dem sicheren Betrieb.
Der Feuerstättenbescheid: Ergebnis mit verbindlichen Fristen
Nach der Feuerstättenschau stellt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger den Feuerstättenbescheid aus oder aktualisiert ihn. Dieses Dokument ist für Eigentümerinnen und Eigentümer besonders wichtig. Es enthält die im Gebäude vorhandenen Feuerstätten und Abgasanlagen sowie die vorgeschriebenen Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten.
Der Feuerstättenbescheid legt auch fest, innerhalb welcher Fristen diese Arbeiten auszuführen sind. Diese Vorgaben sind verbindlich. Eigentümer müssen dafür sorgen, dass die Arbeiten rechtzeitig von einem dafür berechtigten Schornsteinfegerbetrieb durchgeführt werden. Anschließend muss nachweisbar sein, dass die Arbeiten fristgerecht erledigt wurden.
Praktisch ist der Feuerstättenbescheid eine Art Fahrplan für die wiederkehrenden Pflichten rund um Heizung, Ofen und Schornstein. Er gehört deshalb zu den wichtigen Hausunterlagen. Wer eine Immobilie verwaltet, vermietet oder verkauft, sollte wissen, wo dieses Dokument liegt und ob die darin genannten Fristen eingehalten wurden.
Wichtig ist auch: Die Feuerstättenschau selbst darf nicht mit den regelmäßig wiederkehrenden Kehr- oder Messarbeiten verwechselt werden. Die Schau stellt den Bestand und den sicherheitsrelevanten Zustand fest. Die im Bescheid genannten Arbeiten werden anschließend innerhalb der dort bestimmten Zeiträume durchgeführt.
Pflichten, Kosten und Bedeutung für Eigentümer und Mieter
Für die Erfüllung der Pflichten ist grundsätzlich der Eigentümer verantwortlich. Er muss die Feuerstättenschau ermöglichen, die vorgeschriebenen Arbeiten veranlassen und die fristgerechte Durchführung nachweisen können. Das gilt auch dann, wenn eine Immobilie vermietet ist.
In Mietwohnungen betrifft die Feuerstättenschau häufig auch die Mieter, weil der Zugang zu Räumen mit Feuerstätten erforderlich sein kann. Steht zum Beispiel ein Kaminofen in der Wohnung oder verläuft eine Prüföffnung in einem vermieteten Bereich, muss ein Termin praktisch abgestimmt werden. Die rechtliche Verantwortung für die Durchführung liegt jedoch beim Eigentümer.
Bei vermieteten Immobilien können bestimmte Kosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf Mieter umgelegt werden, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Für Mieter ist deshalb wichtig, die Abrechnung nachvollziehen zu können. Für Eigentümer ist wichtig, Kosten und Bescheide sauber zu dokumentieren.
Die Feuerstättenschau ist nicht nur eine formale Pflicht. Sie schützt Gebäude und Bewohner, weil Mängel an Feuerstätten und Abgasanlagen frühzeitig auffallen können. Gerade nach Modernisierungen, Umbauten oder dem Einbau neuer Öfen ist diese Kontrolle ein wichtiger Sicherheitsbaustein.
Häufige Mängel und typische Auffälligkeiten
Nicht jede Feuerstättenschau endet mit Beanstandungen. Viele Anlagen sind ordnungsgemäß installiert und gut zugänglich. Dennoch gibt es typische Punkte, die immer wieder zu Nachfragen führen können.
Häufig geht es um Veränderungen, die nicht ausreichend dokumentiert oder nicht fachgerecht eingebunden sind. Dazu zählen nachträglich angeschlossene Kaminöfen, veränderte Rauchrohre oder Räume, deren Nutzung sich geändert hat. Auch eine neue Dunstabzugshaube oder dichtere Fenster können die Verbrennungsluftsituation beeinflussen.
Weitere Auffälligkeiten können sein:
- verstellte oder nicht erreichbare Reinigungsöffnungen
- sichtbare Schäden an Abgasrohren oder Schornsteinbauteilen
- brennbare Gegenstände zu nah an Ofen oder Rauchrohr
- unklare Stilllegung alter Feuerstätten
- fehlende Nachweise über erledigte Arbeiten
- nachträgliche bauliche Änderungen am Schornsteinbereich
Solche Punkte bedeuten nicht automatisch, dass eine Anlage akut gefährlich ist. Sie zeigen aber, dass Klärungsbedarf besteht. Der Sinn der Feuerstättenschau liegt genau darin, solche Situationen zu erkennen, bevor daraus ernsthafte Probleme entstehen.
Häufig gestellte Fragen
Wie oft findet eine Feuerstättenschau statt?
Die Feuerstättenschau muss zweimal innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren durchgeführt werden. Zusätzlich kann sie notwendig werden, wenn wesentliche Änderungen an der Feuerungsanlage, am Schornstein oder am Gebäude vorgenommen wurden.
Wer darf die Feuerstättenschau durchführen?
Die Feuerstättenschau wird vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt. Er ist für diese hoheitliche Aufgabe zuständig und erstellt auf Grundlage der Prüfung den Feuerstättenbescheid für das betreffende Gebäude.
Was ist der Unterschied zwischen Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid?
Die Feuerstättenschau ist die eigentliche Prüfung der Feuerstätten und Abgasanlagen. Der Feuerstättenbescheid ist das daraus entstehende offizielle Dokument mit den verbindlichen Arbeiten und Fristen.
Müssen Mieter bei der Feuerstättenschau anwesend sein?
Mieter müssen nicht immer persönlich anwesend sein, aber der Zugang zu betroffenen Räumen muss möglich sein. Das betrifft besonders Wohnungen mit Kaminöfen, Gasthermen oder relevanten Prüföffnungen.
Was passiert, wenn Fristen aus dem Feuerstättenbescheid versäumt werden?
Die im Feuerstättenbescheid genannten Arbeiten sind verbindlich und müssen rechtzeitig erledigt werden. Eigentümer sollten nachweisen können, dass ein berechtigter Schornsteinfegerbetrieb die vorgeschriebenen Arbeiten fristgerecht durchgeführt hat.
Fazit: Sicherheit, Überblick und klare Pflichten
Die Feuerstättenschau ist eine wichtige Sicherheitsprüfung für Gebäude mit Feuerstätten und Abgasanlagen. Kontrolliert werden unter anderem Heizungen, Öfen, Schornsteine, Rauchgasleitungen, Aufstellräume, Verbrennungsluft und erkennbare Brandschutzrisiken. Sie hilft, Mängel frühzeitig zu erkennen und den sicheren Betrieb der Anlagen zu beurteilen.
Für Eigentümer ist besonders der Feuerstättenbescheid entscheidend. Er dokumentiert die vorhandenen Anlagen und legt verbindlich fest, welche Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten innerhalb welcher Fristen notwendig sind. Mieter können vor allem durch Terminabstimmung und mögliche Nebenkosten berührt sein. Insgesamt sorgt die Feuerstättenschau dafür, dass Feuerungsanlagen nicht nur funktionieren, sondern auch sicher in das Gebäude eingebunden bleiben.







